Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die von der Volksrepublik China beantragten Übertragungen liegen im Rahmen der Flexibilitätsgrenzen, die in Artikel 5 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China über Handel mit Textilwaren, paraphiert am 9. Dezember 1988, in Anhang VIII Spalte 9 der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 vorgesehen sind.
Die von der Volksrepublik China beantragten Übertragungen liegen im Rahmen der in Artikel 5 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und…
Artikel 5 des am 9. Dezember 1988 paraphierten und mit Beschluss 90/647/EWG des Rates angenommenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…
Gemäß Artikel 5 des am 9. Dezember 1988 paraphierten und mit dem Beschluss 90/647/EWG des Rates genehmigten Abkommens zwischen der Europäischen…
Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…
Die von Macau beantragten Übertragungen liegen im Rahmen der Flexibilitätsgrenzen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 und Anhang VIII, Spalte 9…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die in dem Abkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.