Art. 2 32004R2070VERORDNUNG (EG) Nr. 2070/2004 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32004R1412VERORDNUNG (EG) Nr. 1412/2004 DES RATES vom 3. August 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32004R1944VERORDNUNG (EG) Nr. 1944/2004 DER KOMMISSION vom 10. November 2004 zur Genehmigung von Übertragungen der im Laufe eines Abkommensjahres nicht ausgenutzten Höchstmengen von Textilwaren und Bekleidungserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China auf andere Jahre
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32004R1687VERORDNUNG (EG) Nr. 1687/2004 DER KOMMISSION vom 28. September 2004 zur Bewilligung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R0214VERORDNUNG (EG) Nr. 214/2005 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2005 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Überwachung von Ziegen auf transmissible spongiforme Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R2100VERORDNUNG (EG) Nr. 2100/2005 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2005 zur sechzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.