Verordnung (EG) Nr. 2070/2004 der Kommission vom 1. Dezember 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien
Am 13. Oktober 2004 stellte die Republik Indien einen Antrag auf Übertragung zwischen den Kategorien.
Erwägungsgrund 2 32004R2070
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