Erwägungsgrund 2 32018R2000
Die Kommission hat im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Mittel für die nationalen Programme der Mitgliedstaaten gebunden, um die Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 zu unterstützen. Der Beschluss (EU) 2015/1601 wurde durch den Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates geändert. Diese Beschlüsse sind inzwischen nicht mehr in Kraft.