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Aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (nachstehend „neue Mitgliedstaaten“) zur Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 2298/2001 der Kommission um bestimmte Angaben in den Sprachen der neuen Mitgliedstaaten zu ergänzen.
Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen…
Bestimmte technische Anpassungen der Angaben in den einzelnen Sprachen sind in mehreren Verordnungen betreffend den Rindfleischsektor aufgrund des Beitritts der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1888/2005 aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands,…
Die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die…
Im Sinne dieser Verordnung sind die „neuen Mitgliedstaaten“ die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei.
Am 1. Mai 2004 sind die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.