Erwägungsgrund 2 32004R2166
Das im Abkommen festgelegte Jahreskontingent für Waren der KN-Codes 22021000 und ex22029010 wurde ausgeschöpft. Gemäß dem Abkommen sollte es daher für 2005 um 10 % aufgestockt werden.
Das im Abkommen festgelegte Jahreskontingent für Waren der KN-Codes 22021000 und ex22029010 wurde ausgeschöpft. Gemäß dem Abkommen sollte es daher für 2005 um 10 % aufgestockt werden.