Erwägungsgrund 4 32004R2270
Der ICES hat außerdem darauf hingewiesen, dass Granatbarsch im ICES-Gebiet VII viel zu stark befischt wird. Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass Granatbarsch auch im Gebiet VI stark dezimiert ist, und in bestimmten Gebieten wurden besonders gefährdete Bestände dieser Art festgestellt. Daher ist die Befischung von Granatbarsch in diesen Gebieten zu untersagen.