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Die Kommission erstellt und aktualisiert Leitlinien, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, den Wirtschaftsbeteiligten und der chemischen Industrie vor allem bei nicht erfassten Stoffen zu erleichtern.
Die Leitlinien enthalten insbesondere
Informationen darüber, wie verdächtige Vorgänge zu erkennen und zu melden sind,
eine regelmäßig aktualisierte Liste nicht erfasster Stoffe, damit die Industrie in die Lage versetzt wird, den Handel mit solchen Stoffen auf freiwilliger Basis zu überwachen,
sonstige Informationen, die für hilfreich gehalten werden.
Die zuständigen Behörden gewährleisten, dass die Leitlinien und die Liste nicht erfasster Stoffe regelmäßig in der von ihnen hinsichtlich der Ziele der Leitlinien für zweckmäßig gehaltenen Art und Weise verbreitet werden.
Um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den in der Union niedergelassenen Wirtschaftsbeteiligten und der chemischen…
Die Leitlinien und Empfehlungen können Folgendes umfassen:
Die Kommission erlässt und veröffentlicht Leitlinien für die Anwendung dieser Verordnung in Form einer Empfehlung und aktualisiert diese Leitlinien…
Um die Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern, erstellt die Kommission Leitlinien für die praktische Umsetzung von Artikel 4 für die Zwecke der…
Die Kommission erlässt und veröffentlicht Leitlinien für die Anwendung dieser Verordnung in Form einer Empfehlung; erforderlichenfalls überarbeitet sie diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.