Verordnung (EG) Nr. 447/2004 der Kommission vom 10. März 2004 mit Vorschriften zur Erleichterung des Übergangs von der Förderung für die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 zur Förderung im Rahmen der Verordnungen (EG) Nr. 1257/1999 und (EG) Nr. 1260/1999
Die Bedingungen sind festzulegen, unter denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 genehmigte Vorhaben, die für eine Finanzierung im Rahmen der genannten Verordnung nicht mehr in Betracht kommen, in die Programmpläne zur Entwicklung des ländlichen Raums übernommen werden können.
Erwägungsgrund 2 32004R0447
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