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Für die Vorhaben, für die ab dem Jahr 2002 im Rahmen der Maßnahmen gemäß Artikel 2 vierter, siebter und vierzehnter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 Verträge geschlossen wurden, können die Zahlungen, die über den 31. Dezember 2006 hinausgehen, in die Programmplanung für den ländlichen Raum für den Zeitraum 2004-2006 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 einbezogen und aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanziert werden.
Die Ex-post-Bewertungen der jeweiligen Sapard-Programme gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 der Kommission sowie die Zahlungen für Vorhaben, für die die Mittel im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 ausgeschöpft oder unzureichend sind, können in die Programmplanung für den ländlichen Raum für den Zeitraum 2004-2006 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 einbezogen und aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanziert werden.
Wenden die neuen Mitgliedstaaten die Absätze 1 und 2 an, so geben sie die entsprechenden Beträge der Mittelbindungen in dem in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 141/2004 der Kommission aufgeführten Finanzierungsplan an.
Die Vorschriften über die Zuschussfähigkeit und die Kontrolle der Unterstützung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 finden weiterhin Anwendung.
Das Verzeichnis der ausgewählten Vorhaben wird vom jeweiligen neuen Mitgliedstaat erstellt.
Die Vorschriften über die Zuschussfähigkeit und die Kontrolle der Unterstützung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 finden weiterhin Anwendung.
Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 finden keine Anwendung mehr in Bezug auf das…
Ausgaben für die Ex-post-Bewertung der jeweiligen Sapard-Programme gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 sind im Rahmen der Komponente technische…
Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 finden für Bulgarien und Rumänien keine Anwendung mehr in…
Gemäß Artikel 29 der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens werden für den Fall, dass sich der Zeitraum für mehrjährige Mittelbindungen im Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.