Erwägungsgrund 6 32004R0490
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Wissenschaftliches Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung) gab am 13. November 2003 eine befürwortende Stellungnahme zur Unbedenklichkeit dieses Zusatzstoffes bei der Verwendung in der Tierkategorie Pferde unter den im Anhang zur vorliegenden Verordnung genannten Bedingungen ab.