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Europäische Partnerschaften werden für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich des Kosovo gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 (nachstehend „die Partnerländer“ genannt) gegründet. Die Europäischen Partnerschaften bilden den Rahmen für die aufgrund der Analyse der Lage in den jeweiligen Partnerländern ermittelten Prioritäten, auf die sich die Vorbereitungen für eine weitere Integration in die Europäische Union unter Berücksichtigung der vom Europäischen Rat festgelegten Kriterien sowie der bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, gegebenenfalls einschließlich der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, und insbesondere der regionalen Zusammenarbeit, erzielten Fortschritte konzentrieren müssen.
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Europäische Partnerschaften werden für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich des Kosovo…
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des…
1. EINLEITUNG Der Europäische Rat hat die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der…
Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 werden im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses mit allen westlichen Balkanstaaten Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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