Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Montenegro sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist und der in Bezug auf Montenegro den Anhang des Beschlusses 2006/56/EG ersetzt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien sind im Anhang festgelegt.
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 390/2001 sind die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei im…
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.