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Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind im Anhang festgelegt.
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Montenegro sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang…
Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.