Art. 73a 32004R0726
Gegen Entscheidungen der Agentur im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 kann Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union nach Maßgabe von Artikel 230 des Vertrags erhoben werden.
Gegen Entscheidungen der Agentur im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 kann Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union nach Maßgabe von Artikel 230 des Vertrags erhoben werden.