Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (Text von Bedeutung für den EWR) · TITEL IV, Kapitel 3
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union findet auf die Agentur Anwendung.
Art. 74 32004R0726Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen