Art. 3 Nr. 2 32014D0857BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an einigen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die in Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen enthalten sind, beteiligen möchte, und zur Änderung der Beschlüsse 2000/365/EG und 2004/926/EG (2014/857/EU)
In Anhang I:
Art. 1 Nr. 17 32025R0401VERORDNUNG (EU) 2025/401 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Anhang V wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung angefügt.
Art. 1 Nr. 20 32024R1205VERORDNUNG (EU) 2024/1205 DES RATES vom 22. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Anhang I 32004R1480VERORDNUNG (EG) Nr. 1480/2004 DER KOMMISSION vom 10. August 2004 mit spezifischen Vorschriften für Waren, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in Landesteile verbracht werden, in denen die Regierung eine tatsächliche Kontrolle ausübt
►(1) C1
Art. 2 Abs. 6 32001R2580VERORDNUNG (EG) Nr. 2580/2001 DES RATES vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
In Anhang III sind aufgeführt: