Erwägungsgrund 2 32004R0869
Die ICCAT hat auf ihrer 17. Tagung im Jahr 2001 sowie auf ihrer 13. außerordentlichen Tagung im Jahr 2002 und die IOTC hat auf ihrer sechsten und auf ihrer siebten ordentlichen Tagung in den Jahren 2001 bzw. 2002 für bestimmte Bestände weit wandernder Arten neue Kontrollmaßnahmen empfohlen. Diese Empfehlungen und Entschließungen sind für die Gemeinschaft verbindlich und folglich anzuwenden.