Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Entladen und anschließende Wiederverladen kann für die Tiere ebenfalls mit Stress verbunden sein, und der Kontakt an Kontrollstellen, früher als „Aufenthaltsort“ bezeichnet, kann unter bestimmten Bedingungen zur Übertragung von Krankheitserregern führen. Daher sind spezifische Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere während der Ruhezeiten an Kontrollstellen zu erlassen. Infolge dessen sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der…
Zur Verbesserung des Wohlbefindens bestimmter Kategorien beförderter Tiere legen die Gemeinschaftsvorschriften Anforderungen an maximale Fahrtzeiten fest, nach…
Zur Verbesserung des Wohlbefindens bestimmter Kategorien beförderter Tiere legt das Unionsrecht Anforderungen an maximale Fahrtzeiten fest, nach denen die Tiere…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 prüfen amtliche Tierärzte der Mitgliedstaaten an der Ausgangsstelle, ob beim Transport der Tiere die Bestimmungen der…
Die Vorschriften über den Austausch von Informationen zwischen den Behörden zur Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen werden nach dem…
Die Kontrollstellen müssen über geeignete Vorkehrungen zur Lagerung und Beseitigung von Abfällen sowie für die Zwischenlagerung verendeter Tiere verfügen, bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.