Erwägungsgrund 1 32005R1087
In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 werden die natürlichen und juristischen Personen und die Einrichtungen und Organisationen aufgeführt, die mit dem Regime des ehemaligen Präsidenten Saddam Hussein in Verbindung standen und deren Mittel und wirtschaftliche Ressourcen gemäß der genannten Verordnung einzufrieren sind.