Erwägungsgrund 3 32005R1087
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen, muss die Verordnung mit unmittelbarer Wirkung in Kraft treten —
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen, muss die Verordnung mit unmittelbarer Wirkung in Kraft treten —