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Zur Erleichterung der Datenerhebung sollte die Überführung der unter die vorherige Überwachung fallenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr von der Vorlage eines Überwachungsdokuments abhängen, das einheitlichen Kriterien entspricht. Das Dokument ist auf einfachen Antrag des Einführers innerhalb einer bestimmten Frist von den Behörden der Mitgliedstaaten mit einem Sichtvermerk zu versehen, was jedoch nicht bedeutet, dass der Einführer dadurch ein Recht auf Einfuhr erwirbt. Daher sollte das Dokument nur so lange gültig sein, wie die Einfuhrregelung nicht geändert wird; es sollte überall in der Gemeinschaft gelten.
Für die Überführung der in Artikel 1 genannten Waren in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft ist die Vorlage eines von den zuständigen Behörden…
Unterliegt die Einfuhr einer Ware auf Grund eines Rechtsakts der Europäischen Union der Überwachung, so wird bei der genehmigungsfreien Einfuhr auf Antrag ein…
Als Einfuhrnachweis gilt ausschließlich das mit dem Sichtvermerk der Zollbehörde versehene Zolldokument über die Überführung in den zollrechtlich freien…
Der Nachweis für die Einfuhren gemäß Absatz 1 muss dem Antrag auf Einfuhrrechte beiliegen und wird durch eine ordnungsgemäß mit einem Sichtvermerk versehene…
Das Überwachungsdokument kann nur so lange verwendet werden, wie die Regelung zur Liberalisierung der Einfuhren für die betroffenen Geschäfte in Kraft ist.…
Die Überwachungsdokumente dürfen nur so lange verwendet werden, wie die Vereinbarungen für die Liberalisierung der Einfuhren im Falle der betroffenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.