Erwägungsgrund 13 32015R0478
Die Begriffe „bedeutende Schädigung“, „Gefahr einer bedeutenden Schädigung“ und „Unionshersteller“ sollten definiert werden, und für die Feststellung der Schädigung sollten genaue Kriterien festgelegt werden.
Die Begriffe „bedeutende Schädigung“, „Gefahr einer bedeutenden Schädigung“ und „Unionshersteller“ sollten definiert werden, und für die Feststellung der Schädigung sollten genaue Kriterien festgelegt werden.