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Unter Nichtbeachtung der von den betreffenden Küstenstaaten seit 1997 angewendeten Zuteilung der Fangmöglichkeiten in den Gebieten I und II hat Norwegen seine Fangmöglichkeiten für Hering unlängst um eine zusätzliche Menge von 14 % erhöht. Dies lässt also den Schluss zu, dass sich Norwegen nicht an das Gebot der verantwortungsvollen Bewirtschaftung der Heringsbestände hält. Bis zu einer langfristigen Vereinbarung über die Bestandsbewirtschaftung von Hering mit den betroffenen Küstenstaaten erscheint es angezeigt, dass die Gemeinschaft ihre Quote in den Gebieten I und II (EG-Gewässer und internationale Gewässer) vorläufig um denselben Prozentsatz von 14 % auf 89 537 Tonnen erhöht. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus ist es unwahrscheinlich, dass dies irreversible negative Auswirkungen auf die Bestandserhaltung hat.
Die Internationale Ostseefischereikommission (IBSFC) hat im September 2004 empfohlen, die Fangmöglichkeiten für Hering im Management-Gebiet 3 für das Jahr 2004…
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Gutachten hat die Internationale Kommission für die Fischerei in der Ostsee empfohlen, die Fangmöglichkeiten der Gemeinschaft…
Nach der vereinbarten Niederschrift über die Ergebnisse der Fischereikonsultationen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen für 2005 wird den…
Nach Verhandlungen mit Norwegen sollte die Norwegen zugewiesene Menge vom EU-Anteil an der TAC im Gegenzug für Fangmöglichkeiten für andere Arten in…
Die Fangmöglichkeiten für die Bestände von Blauem Wittling in den Gebieten I-XIV (EG-Gewässer und internationale Gewässer) und von Hering in den Gebieten I und…
(2) Dürfen in EG-Gewässern gefangen werden. Fänge im Rahmen dieser Quote sind vom Anteil Norwegens an der TAC abzuziehen. Besondere Bestimmungen Innerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.