Art. 2 32005R1207VERORDNUNG (EG) Nr. 1207/2005 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012R0572VERORDNUNG (EU) Nr. 572/2012 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2012 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025R1276VERORDNUNG (EU) 2025/1276 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 in Bezug auf zusätzliche Unterstützung und mehr Flexibilität für Gebiete in äußerster Randlage, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, und angesichts der Zerstörung durch den Zyklon Chido auf Mayotte
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R1278VERORDNUNG (EG) Nr. 1278/2005 DER KOMMISSION vom 2. August 2005 zur fünfzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32013R1275VERORDNUNG (EU) Nr. 1275/2013 DER KOMMISSION vom 6. Dezember 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Cadmium, Blei, Nitrite, flüchtiges Senföl und schädliche botanische Verunreinigungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.