Erwägungsgrund 1 32005R1283
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates ist die Liste der Übergangsstellen festgelegt, an denen Personen und Waren die Trennungslinie zwischen den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, überschreiten dürfen.