Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission:
die Liste der Aufenthaltstitel, wobei zwischen den Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a und Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b zu unterscheiden ist und ein Muster der Aufenthaltstitel gemäß Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b beizufügen ist. Bei nach der Richtlinie 2004/38/EG ausgestellten Aufenthaltskarten ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um diese Art von Aufenthaltstiteln handelt, und von Aufenthaltskarten, die nicht nach dem einheitlichen Format gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 ausgestellt wurden, werden Muster zur Verfügung gestellt,
die Liste ihrer Grenzübergangsstellen,
die jährlich von ihren nationalen Behörden für das Überschreiten ihrer Außengrenzen festgelegten Richtbeträge,
die Liste der für Grenzkontrollen zuständigen nationalen Stellen,
die Muster der von den Außenministerien ausgestellten Ausweise,
die Ausnahmen von den Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a,
die Statistiken nach Artikel 11 Absatz 3,
eine Liste der Gebiete, die als Grenzregionen gelten, sowie etwaige diesbezügliche Änderungen.
Die Kommission macht die nach Absatz 1 übermittelten Angaben den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union , Reihe C, und durch andere geeignete Mittel zugänglich.
Die Kommission übermittelt den Mitgliedstaaten die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Informationen.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:
Angaben über die anderen in Artikel 2 Nummer 4 Unterabsatz 2 genannten Behörden, wenn der Mitgliedstaat die in dem genannten Unterabsatz vorgesehene Möglichkeit…
„(6) Die Mitteilungen gemäß Artikel 40 Absatz 2 und gemäß Absatz 5 des vorliegenden Artikels erfolgen nach der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission.
Die in Artikel 4 Absätze 1 und 3, Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 8 Absätze 1 und 2 vorgesehenen Mitteilungen erfolgen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.