Erwägungsgrund 6 32005R1335
Aus diesen Gründen sollte die Übergangsfrist für die erste Stufe um ein Jahr und für die zweite Stufe um 21 Monate verlängert werden.
Aus diesen Gründen sollte die Übergangsfrist für die erste Stufe um ein Jahr und für die zweite Stufe um 21 Monate verlängert werden.