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Die Mitgliedstaaten haben neue Belege für weitere unverzichtbare Anwendungen vorlegt. Die Kommission hat diese Informationen in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten bewertet.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Angaben, die für die Ausarbeitung des in Absatz 1 genannten Berichts erforderlich sind.
Frankreich hat neue Beweise für weitere unverzichtbare Anwendungen vorlegt. Die Kommission hat diese Informationen in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission auf Antrag Informationen über die Anwendung dieser Verordnung vor.
Lebensmittelzusatzstoffe sollten ständig überwacht und müssen erforderlichenfalls unter Berücksichtigung veränderter Verwendungsbedingungen und neuer…
Dies würde zu einer erheblichen Beschleunigung der bisherigen Verfahren führen, indem die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten festzustellen, ob ein anderer…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 haben einige Mitgliedstaaten der Kommission Angaben übermittelt, die im Zusammenhang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.