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Frankreich hat jedoch amtlich mitgeteilt, dass die Eintragung der Bezeichnung „Chevrotin“ auf keinen Fall bedeuten soll, dass die Verwendung des Ausdrucks „de chèvre“ (Ziegen-) oder „fromage de chèvre“ (Ziegenkäse) zur Bezeichnung von Käse aus Ziegenmilch und im Zusammenhang damit die Verwendung der Übersetzung dieser Begriffe (in italienischer Sprache „caprino“ oder „formaggio di capra“) untersagt werden.
Da der Begriff „chevrotin“ nicht als Übersetzung des Begriffs „caprino“ und umgekehrt angesehen werden kann, bedeutet die von den italienischen Behörden…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Chevrotin“ im Amtsblatt der Europäischen…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Farine de blé noir de Bretagne“ oder „Farine de blé noir de Bretagne — Gwinizh du Breizh“ wurde gemäß…
Italien hat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt, weil die Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EWG)…
Die französische Regierung hat gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 beantragt, in der Spezifikation der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Farine de Petit Épeautre de Haute Provence“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.