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Da der Begriff „chevrotin“ nicht als Übersetzung des Begriffs „caprino“ und umgekehrt angesehen werden kann, bedeutet die von den italienischen Behörden angeführte Tatsache, dass es sich bei „caprino“ um eine Gattungsbezeichnung handelt, nicht, dass auch der Begriff „chevrotin“ nunmehr eine Gattungsbezeichnung ist. Italien hat außerdem keine stichhaltigen Argumente dafür vorgebracht, dass der Begriff „chevrotin“ an sich eine Gattungsbezeichnung ist.
Frankreich hat jedoch amtlich mitgeteilt, dass die Eintragung der Bezeichnung „Chevrotin“ auf keinen Fall bedeuten soll, dass die Verwendung des Ausdrucks „de…
Italien hat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt, weil die Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EWG)…
Namen, die zu Gattungsbezeichnungen geworden sind, dürfen nicht als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe geschützt werden. Im Sinne dieses…
Italien hat amtlich mitgeteilt, dass der Antrag nur den Schutz der zusammengesetzten Bezeichnung „Ricotta Romana“ betrifft und dass der Begriff „Ricotta“ frei…
Da es sich um eine g. g. A. handelt, sind die Bedingungen des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 für jede der sechs Bezeichnungen erfüllt, denn das…
„Heimtier“ ein nicht der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier, das zu einer Tierart zählt, die gefüttert, gezüchtet oder gehalten wird, jedoch in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.