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Um für das Jahr 2005 die Verwaltung der beiden in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 bereits festgelegten Zollkontingente für Weine mit Ursprung in Algerien zu erleichtern, sollten die im Rahmen dieser Kontingente eingeführten Mengen auf die entsprechenden Zollkontingente angerechnet werden, die gemäß der durch die vorliegende Verordnung geänderten Verordnung (EG) Nr. 747/2001 eröffnet wurden.
Um die Verwaltung von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 festgelegten, bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern, sind die im Rahmen…
Um die Verwaltung von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 festgelegten bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern, sind die im Rahmen…
Um die Verwaltung von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern, sind die im Rahmen dieser…
Um die Verwaltung von bestimmten in den Verordnungen (EG) Nr. 2497/2001 und (EG) Nr. 2597/2001 festgelegten bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern,…
Zur Erleichterung der Verwaltung verschiedener bereits in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 vorgesehener Zollkontingente und Referenzmengen sind die im Rahmen…
Um die neuen Zollkontingente anzuwenden und die Änderungen der bestehenden Kontingente umzusetzen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.