Erwägungsgrund 1 32005R1653
Mit seinem Beschluss vom 18. Juli 2005 hat der Rat das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits, im Folgenden „das Abkommen“ genannt, genehmigt.