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Für das Jahr 2005 wird die Menge der Gemeinschaftszollkontingente, deren Kontingentszeitraum vor dem Inkrafttreten des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits beginnt, mit Ausnahme der Menge der Zollkontingente für Weine mit den laufenden Nummern 09.1001 und 09.1003, im Verhältnis zu dem Teil des Kontingentszeitraums, der vor diesem Datum verstrichen ist, gekürzt.
Für das Jahr 2003 wird die Menge der Gemeinschaftszollkontingente, deren Kontingentszeitraum vor dem Inkrafttreten des Interimsabkommen über Handel und…
Die im Anhang aufgeführten jährlichen Gemeinschaftszollkontingente für Einfuhren von Erzeugnissen mit Ursprung in Algerien werden für den Zeitraum vom 1.…
Für das Jahr 2004 werden die jährlichen Mengen der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0752, 09.0756 und 09.0758 im Verhältnis zu dem Teil des in…
Um für das Jahr 2005 die Verwaltung der beiden in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 bereits festgelegten Zollkontingente für Weine mit Ursprung in Algerien zu…
Die in dem Abkommen festgelegten Zollkontingente für Einfuhren landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Algerien sind jährliche Kontingente…
2004 wird die jährliche Menge des Zollkontingents mit den laufenden Nummern 09.0792 im Verhältnis zu dem Teil des in ganzen Wochen ausgedrückten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.