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Da die jährlichen Anwendungszeiträume der Zugeständnisse am 1. Juli beginnen, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2005 gilt.
Im Interesse der Rechtssicherheit und um die berechtigten Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer zu schützen und in Erwartung der substanziellen Änderung der…
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2005.
Da die derzeitige Frist am 31. März 2007 abläuft, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. April 2007 gilt.
Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Mai 2004 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab…
Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Januar 2005 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab…
Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.