Verordnung (EG) Nr. 172/2005 des Rates vom 18. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004
Die beiden Vertragsparteien haben beschlossen, das derzeitige Protokoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1439/2001 des Rates mit einem Abkommen in Form eines Briefwechsels für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis 31. Dezember 2004 zu verlängern, bis Verhandlungen über die zu vereinbarenden Änderungen des Protokolls stattfinden können.
Erwägungsgrund 2 32005R0172
Erwägungsgrund 2 32005R0172Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen