Verordnung (EG) Nr. 172/2005 des Rates vom 18. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, diese Verlängerung zu genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32005R0172
Erwägungsgrund 3 32005R0172Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen