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Text von Bild UMSCHLAG EUROPÄISCHE UNION [MITGLIEDSTAAT] TIERPASS (ZIRKUS- UND DRESSURTIERE) Nummer Ausgestellt in am / / Zuständige Behörde Regionale/Örtliche Dienststelle UMSCHLAG Text von Bild 1. Eigentümer 1.1 Vorname 1.2 Familienname 1.3 Anschrift 1.4 Postleitzahl 1.5 Stadt 1.6 Land 1.7 Tel.-Nr. 1.8 Mobil (1) 1.9 Fax (1) 1.10 E-Mail (1) (1) Nicht verbindlich. Bei Änderung des Eigentumsverhältnisses diesen Abschnitt streichen und das entsprechende Addendum ausfüllen. 2. Beschreibung und Angaben zur Identifizierung des Tieres 2.1 Name 2.2 Art 2.3 Rasse 2.4 Geschlecht 2.5 Geburtsdatum 2.6 Farbe des Haarkleids (soweit vorhanden) 2.7 Besondere(s) Kennzeichen 2.8 Individuelle Kennnummer (soweit vorhanden) 2.9 Art der Kennzeichnung (Tätowierung, Ohrmarke, Mikrochip, Sketch, Foto usw.) 2.10 Anbringungsstelle 3. Anmerkungen Die Kennzeichnung vor jedem neuen Passeintrag überprüfen. Text von Bild 4. Impfungen 4.1 Datum 4.2 Impfstoff 4.3 Stempel und Unterschrift 5. Tests (*) 5.1 Datum 5.2 Test 5.3 Befund 5.4 Stempel und Unterschrift (des amtlichen Tierarztes) Text von Bild 6. Behandlungen 6.1 Datum 6.2 Behandlung 6.3 Behandlungs grund 6.4 Stempel und Unterschrift Für die Abschnitte 4, 5 und 6 können nach demselben Muster zusätzliche Seiten angefügt werden. Text von Bild Erläuterungen (*) Testvorgaben: Schafe und Ziegen: jährliche Untersuchung auf Brucellose mit Negativbefund bei einem der Tests gemäß Anhang C der Richtlinie 91/68/EWG des Rates Rinder (Bos Taurus, Bubalus bubalis und Bison bison): jährliche Untersuchung auf Brucellose mit Negativbefund bei einem der Tests gemäß Anhang C der Richtlinie 64/432/EWG des Rates jährliche Untersuchung auf Tuberkulose mit Negativbefund bei der intradermalen Tuberkulinprobe gemäß Anhang B der Richtlinie 64/432/EWG des Rates Kameliden jährliche Untersuchung auf Brucellose mit Negativbefund bei einem der Tests gemäß Anhang I Teil 4 der Entscheidung 79/542/EWG des Rates jährliche Untersuchung auf Tuberkulose mit Negativbefund bei der intradermalen Tuberkulinprobe gemäß Anhang I Teil 4 der Entscheidung 79/542/EWG des Rates Anmerkungen Text von Bild ADDENDUM 1 Datum Stempel und Unterschrift des amtlichen Tierarztes 1. Eigentümer (nur bei Änderung des Eigentumsverhältnisses auszufüllen) 1.1 Vorname 1.2 Familienname 1.3 Anschrift 1.4 Postleitzahl 1.5 Stadt 1.6 Land 1.7 Tel.-Nr. 1.8 Mobil (1) 1.9 Fax (1) 1.10 E-Mail (1) (1) Nicht verbindlich. ADDENDUM 2 Datum Stempel und Unterschrift des amtlichen Tierarztes 1. Eigentümer (nur bei Änderung des Eigentumsverhältnisses auszufüllen) 1.1 Vorname 1.2 Familienname 1.3 Anschrift 1.4 Postleitzahl 1.5 Stadt 1.6 Land 1.7 Tel.-Nr. 1.8 Mobil (1) 1.9 Fax (1) 1.10 E-Mail (1) (1) Nicht verbindlich. Abfolge der Überschriften, Seitennummerierung und Sprachen: 1. Die Abfolge der Überschriften (einschließlich der Nummerierung) im Passmuster ist strikt zu befolgen. 2. Die einzelnen Passseiten sind am Seitenende zu nummerieren. Die Zahl der Seiten des ausgestellten Passes ist auf Seite 1 anzugeben als „Seite 1 von [Gesamtzahl der Seiten]“. 3. Überschriften sind in der (den) Amtssprache(n) des Ausstellungsmitgliedstaats sowie in englischer Sprache abzufassen. 4. Größe und Form der „Felder“ des Musterpasses sind indikativ und somit nicht verbindlich.
Text von Bild UMSCHLAG EUROPÄISCHE UNION [MITGLIEDSTAAT] TIERPASS: VÖGEL UND NAGER (ZIRKUSSE UND DRESSURNUMMERN) Nummer Ausgestellt in am / / Zuständige Behörde…
Text von Bild 1.1 Name des Zirkus oder der Dressurnummer 1.2 Eigentümer des Zirkus oder der Dressurnummer 1.3 Anschrift des Eigentümers des Zirkus oder der…
Text von Bild ORIGINAL 1 1 EUROPÄISCHE UNION BESCHEINIGUNG 1 Ausstellende Stelle Name Anschrift 2 Für die Zwecke des ausstellenden Landes 3 Bescheinigungs-Nr. 4…
Text von Bild 1 Exemplar für den Inhaber 1 Einfuhrgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft 1. Inhaber (Name, vollständige Anschrift, Land und MwSt.-Nr.) 2.…
Text von Bild Exemplar für den Inhaber 1 1 Einfuhrgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft 1. Inhaber (Name, vollständige Anschrift, Land und MwSt.-Nr.) 2.…
Dem Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird folgendes Kapitel 21 angefügt: „KAPITEL 21 Mustererklärung Erklärung des Einführers unbehandelter Wolle und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.