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Text von Bild 1.1 Name des Zirkus bzw. der Dressurnummer: 1.2 Registernummer: 1.3 Anschrift: 1.4 Zirkusbetreiber: 1.5 Anschrift des Ruhe-/Wintersitzes (soweit zutreffend): 1.6 Kontaktstelle (einschl. Tel.-Nr.): Festnetz: Unterwegs (soweit vorhanden — z. B. Mobiltelefon): 2.1 Ankunfts-datum 2.2 Land 2.3 Letzter Gastspielort vor dem Weiterziehen in einen anderen Mitgliedstaat (Region und Stadt) 2.4 Voraussichtliches Abfahrtsdatum 2.5 Stempel und Unterschrift des amtlichen Tierarztes (*) Stempel Datum Unterschrift Stempel Datum Unterschrift Stempel Datum Unterschrift Stempel Datum Unterschrift (*) Ausfüllen, wenn das Weiterziehen in einen anderen Mitgliedstaat genehmigt wurde.
die nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung…
Text von Bild 1.1 Name des Zirkus oder der Dressurnummer 1.2 Eigentümer des Zirkus oder der Dressurnummer 1.3 Anschrift des Eigentümers des Zirkus oder der…
Die Registrierung der Zirkusgastspiele gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c erfolgt nach dem Muster in Anhang II unter Angabe der Registernummer gemäß Artikel 4…
Text von Bild UMSCHLAG EUROPÄISCHE UNION [MITGLIEDSTAAT] TIERPASS: VÖGEL UND NAGER (ZIRKUSSE UND DRESSURNUMMERN) Nummer Ausgestellt in am / / Zuständige Behörde…
Die Registrierung von Zirkustieren gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b erfolgt nach dem Muster in Anhang I unter Angabe der Registernummer gemäß Artikel 4…
Mindestens 40 Arbeitstage, bevor ein Zirkus erstmals in einen anderen Mitgliedstaat zieht, stellt der Zirkusbetreiber bei der zuständigen Behörde des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.