Erwägungsgrund 4 32005R1821
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Rechnungsführers einer Exekutivagentur könnten im Prinzip auch Bedienstete auf Zeit im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates festgeschrieben sind, betraut werden.