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Im Bereich der Zahlungsbilanzstatistiken koordinieren die EZB und die Kommission die Erstellungsarbeiten, soweit dies zweckdienlich ist. Diese Verordnung bestimmt insbesondere die statistischen Informationen, die die Kommission von den Mitgliedstaaten benötigt, um Gemeinschaftsstatistiken über die Zahlungsbilanzen, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen zu erstellen. Zur Erstellung und Verbreitung dieser Gemeinschaftsstatistiken stimmen sich die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Qualität der bereitgestellten Daten und ihrer Verbreitung miteinander ab.
Zur Sicherung der bei der Erstellung von Statistiken zur Erfüllung ihrer jeweiligen Informationsbedürfnisse erforderiichen Kohärenz konsultiert die EZB die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 ist ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Zahlungsbilanz,…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 ist ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Zahlungsbilanz,…
In den Mitgliedstaaten obliegt jedoch die Erstellung der Währungs- und Bankenstatistik den Zentralbanken, die Erstellung sonstiger Statistiken über finanzielle…
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung einer gemeinschaftlichen Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen…
Das Zahlungsbilanzhandbuch des Internationalen Währungsfonds, die Leitlinie der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 2. Mai 2003 über die statistischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.