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Die bestehende gute operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken (NZB) und den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) sowie zwischen Eurostat und der Europäischen Zentralbank (EZB) ist ein Vorteil, der erhalten und weiter ausgebaut werden sollte, um die allgemeine Kohärenz und Qualität der makroökonomischen Statistiken, wie der Zahlungsbilanzstatistik, der Finanzstatistik, der Statistik der Staatsfinanzen und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, zu verbessern. Die NZB und die NSÄ sollen durch ihre Mitwirkung an den für die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Statistiken der Direktinvestitionen zuständigen Sachverständigengruppen weiterhin eng in die Ausarbeitung aller Beschlüsse im Zusammenhang mit der Zahlungsbilanz, dem internationalen Dienstleistungsverkehr und den Statistiken der Direktinvestitionen einbezogen werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) wird im Rahmen des Europäischen Statistischen Forums, das gemäß einer am 24. April 2013 unterzeichneten Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Europäischen Statistischen Systems und den Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken eingerichtet wurde, auf strategischer Ebene koordiniert.
Die nationale statistische Stelle, die in jedem Mitgliedstaat als die Stelle benannt wird, die für die Koordinierung aller auf nationaler Ebene für die…
Die Kommission (Eurostat) richtet eine sichere Infrastruktur ein, um die gemeinsame Datennutzung gemäß diesem Artikel zu erleichtern, und die NSÄ und…
Darüber hinaus sollte der Umfang der koordinierenden Rolle, die den NSÄ bereits bisher zukommt, klarer festgelegt werden, um auf nationaler Ebene eine…
Obwohl die Mitglieder des ESZB nach dieser Verordnung nicht an der Erstellung europäischer Statistiken teilnehmen, können daher die von einer nationalen…
Es ist daher erforderlich, die Tätigkeiten des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zu konsolidieren und seine Governance zu verbessern, insbesondere um die…
Gemäß Artikel 5.1 der Satzung arbeiten das ESZB und das ESS eng zusammen, um die erforderliche Kohärenz für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.