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Die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 enthalten Formblätter, die in Verfahren betreffend den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen zu verwenden sind.
Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird unter Verwendung des Formblatts in Anhang I ausgestellt.
Ist eine als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung nicht mehr vollstreckbar oder wurde ihre Vollstreckbarkeit ausgesetzt oder eingeschränkt,…
Das Formblatt, das dem Vollstreckungsorgan nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 48 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 vorzulegen ist, soll mit…
Nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 sollten die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ersetzt und die Formblätter angepasst…
Die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 werden durch die entsprechenden Anhänge dieser Verordnung ersetzt.
Die Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 müssen festgelegt werden, da dies die Voraussetzung für die Anwendung der Kapitel II, III und V der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.