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Nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 sollten die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ersetzt und die Formblätter angepasst werden, damit sie in den neuen Mitgliedstaaten verwendet werden können.
Die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 werden durch die entsprechenden Anhänge dieser Verordnung ersetzt.
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, seit Abschluss der Beitrittsverhandlungen…
Die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 enthalten Formblätter, die in Verfahren betreffend den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene…
Die Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 müssen festgelegt werden, da dies die Voraussetzung für die Anwendung der Kapitel II, III und V der…
Die zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 erforderlichen Vordrucke müssen in Hinblick auf den Beitritt zehn neuer…
Die zuständigen Behörden der neuen Mitgliedstaaten sollten daher ab dem 1. Mai 2004 in den genannten Anhang aufgenommen werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.