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Die zuständigen Behörden der neuen Mitgliedstaaten sollten daher ab dem 1. Mai 2004 in den genannten Anhang aufgenommen werden —
Die zuständigen Behörden der neuen Mitgliedstaaten sollten daher ab dem 1. Mai 2004 in den genannten Anhang aufgenommen werden —
Nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 sollten die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ersetzt und die Formblätter angepasst…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten benennen die in Artikel 3, Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 5 genannten zuständigen Behörden und machen…
Bulgarien und Rumänien haben Angaben zu ihren zuständigen Behörden vorgelegt. Diese Behörden sollten daher mit Wirkung vom Tag des Beitritts von Bulgarien und…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten benennen die in den Artikeln 6, 7 und 8 dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden und stellen…
Die Mitgliedstaaten benennen vor dem 1. Juli 2008 die zuständigen Behörden, die für die Durchführung der amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.