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Aufgrund der erforderlichen Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte die Richtlinie 2002/16/EG durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2267/2004 durch diese Verordnung zu ersetzen —
Die Richtlinien 2001/22/EG, 2004/16/EG und 2005/10/EG sollten dementsprechend aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2266/2004 durch die vorliegende Verordnung zu ersetzten —
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2265/2004 durch die vorliegende Verordnung zu ersetzten —
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Richtlinie 2001/18/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.