Erwägungsgrund 3 32005R1899
Ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen, nachstehend „Abkommen“ genannt, wurde zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation am 24. Oktober 2005 geschlossen.
Ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen, nachstehend „Abkommen“ genannt, wurde zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation am 24. Oktober 2005 geschlossen.