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Die Kommission teilt den zuständigen Behörden der Russischen Föderation sämtliche nach den geltenden Verfahren der Gemeinschaft erlassene Einreihungsentscheidungen, die unter diese Verordnung fallende Erzeugnisse betreffen, spätestens einen Monat nach ihrem Erlass mit. Diese Mitteilungen enthalten a) eine Beschreibung der betreffenden Erzeugnisse, b) die entsprechende Erzeugnisgruppe, den KN-Kode und den TARIC-Code, c) die Gründe für die Entscheidung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.