Erwägungsgrund 1 32005R1936
Mit der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 des Rates wurden für 2005 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen festgesetzt.