Erwägungsgrund 1 32005R1956
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der zuständigen Behörden, an die die Informationen und Anfragen bezüglich der mit der Verordnung eingeführten Maßnahmen zu übermitteln sind.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der zuständigen Behörden, an die die Informationen und Anfragen bezüglich der mit der Verordnung eingeführten Maßnahmen zu übermitteln sind.